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Energetische Nutzung von Grubenwasser – Chancen, Potentiale, Forderungen

Deutschland hat sich auf den Weg gemacht, das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Den gesetzlichen Rahmen dafür bildet das Bundes-Klimaschutzgesetz, das das Erreichen von Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahre 2045 vorgibt. Nach dem Jahr 2050 werden negative Emissionen angestrebt. Mehr als 50 % des Endenergieverbrauchs ent­fällt auf den Wärmesektor. Zu fast 85 % besteht dieser derzeit aus fossilen Energiequellen wie Kohle, Öl und Gas. Mit einem Anteil von ca. 40 % ist er der Hauptverursacher der energie­be­dingten Emissionen. Damit ist der Wärmesektor der Schlüsselsektor zur Erreichung des am­bitionierten Klimaschutzziels. Einen Beitrag dazu kann Grubenwasser als treibhausgas­neu­tra­­le Energiequelle übernehmen.

 

Grubenwasser fällt in aktiven oder stillgelegten Bergwerken an. Während des Bergbaus und auch danach dringt Regen- und Grundwasser in die Schächte und Stollen ein. Dieses Wasser sammelt sich in den tiefen Hohlräumen der Gruben und nimmt dabei die na­türlich vorhan­de­nen Mineralien auf. Während des aktiven Bergbaus ist es entscheidend, das Grubenwasser kontinuierlich zu fördern, um den Bergwerksbetrieb aufrechtzuerhalten. Grubenwas­serpum­pen halten die Schächte und Stollen trocken, damit Bergleute sicher ar­beiten können. Nach der Stilllegung von Bergwerken ist es vielerorts auch weiterhin er­for­derlich, das Grubenwas­ser zu bewirtschaften. Soweit die Sicherheit der Bergleute nicht mehr ge­währleistet werden muss, wäre es demnach nicht mehr notwendig, das Wasser zu fördern. Würde das Heben des Grubenwassers gänzlich eingestellt, füllte sich die unterirdische Infrastruktur des Berg­werks allmählich mit Wasser.  Solange allerdings keine Genehmigungen vorliegen, die es gestatten, das Grubenwasser bis zum hydraulischen Gleichgewicht ansteigen zu lassen, ist bei Erreichen des genehmigten Niveaus der Pumpbetrieb wieder aufzunehmen. Das Wasser wird kontrolliert gefördert, soweit erforderlich aufbereitet und in geeignete Vorfluter einge­leitet.

Heute wird das Grubenwasser zunehmend als wertvolle Ressource betrachtet. Neben den im Grubenwasser befindlichen Rohstoffen wie Seltene Erden, Lithium und Metallen, bietet sich insbesondere die energetische Verwertung an. Grubenwasser hat etwa eine Temperatur zwi­schen 20 und 30 Grad und kann somit gut zur Wärmegewinnung und Gebäudeklima­ti­sie­rung dienen. Eine Nutzung ist auch in Fern- und Nahwärmenetzen möglich. Potenziale be­stehen in allen Bergbauregionen, insbesondere in den ehemaligen Steinkohlerevieren in NRW, im Saarland und in Sachsen. So gibt es bereits heute derartige Projekte, beispielsweise in Bochum (NRW) und in Bad Schlema (Sachsen). Laut der „Potenzialstudie Warmes Gruben­wasser“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) aus dem Jahr 2018 beträgt das theoretische Wärmeenergiepotenzial an den Was­serhaltungsstandorten in NRW 8.900 GWh/a. Die Mitgliedsunternehmen von bsn und VBGU sind bereit das Grubenwasser – dort, wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen – zur Ver­fügung zu stellen, um damit einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der ambitionierten Ziele des Ab­kom­mens von Paris zu leisten.

Sicherzustellen ist aus unserer Sicht, dass etwaige energetische Verwertungsmaßnahmen des Grubenwassers faktisch keine Auswirkungen auf die laufenden Wasserhaltungsmaßnah­men und deren Betriebsablauf haben dürfen. Diese müssen in jedem Fall höchste Priorität haben.

Für eine wirtschaftliche energetische Verwertung von Grubenwasser, ist es unabdingbar, dass das Grubenwasser durch diese Nutzung nicht als Abwasser qualifiziert wird. Bedeutsam ist darüber hinaus, dass an den entsprechenden Standorten keine Wasserent­nahmeentgelte erhoben werden. Dies wäre über eine Änderung der jeweiligen Wasserent­nahmegesetze der Länder möglich. Insoweit wäre ein Ausnahmetatbestand zu schaffen, der für die energeti­sche Verwertung von Grubenwasser eine Freistellung vorsieht.

Um die geforderte Energiewende erfolgreich umzusetzen, muss die deutsche Wirtschaft jede technisch mögliche und wirtschaftlich darstellbare Option nutzen, damit die Verwen­dung nicht regenerativer Energiequellen reduziert wird. Die Politik steht in der Pflicht, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Unternehmen dies in erforderlichem Maße reali­sie­ren können. Die energetische Nutzung des Grubenwassers ist hier ein schönes Beispiel, da die Ressource ohnehin gewonnen wird, die Umsetzung technisch ohne große Probleme mög­lich ist und im Ergebnis die Oberflächengewässer weniger beansprucht werden, da die Einleittemperaturen des Grubenwassers sinken.

In gleicher Weise wäre die Abscheidung von kritischen Rohstoffen aus dem Gru­benwasser technisch mög­lich und für die Oberflächengewässer ebenfalls positiv. Dies scheitert bisher auch daran, dass die Ent­fernung von Mineralen durch die aktuelle Rechts­lage erheb­lich erschwert wird.

Zusammenfassend stellen wir an den Gesetzgeber folgende Forderungen, damit das Grubenwasser einen Beitrag für die Energiewende leistet:

Unabdingbar! Grubenwasser darf durch energetische Verwertung nicht als Abwasser qualifiziert werden.

Schaffung eines Ausnahmetatbestands: Energetische Nutzung führt nicht zur Wasserentnahmeentgeltpflicht.

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